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Ratgeber

Das Pflegeberatungsgespräch – Informationen und Tipps

Flattert von der Pflegekasse die Aufforderung zum Pflegeberatungsgespräch ins Haus, zeigen sich nicht wenige pflegende Angehörige verunsichert. So fehlen denn einen grundlegende Informationen zu den Zielen des Gesprächs, während andere sogar eine Prüfung der Pflegesituation fürchten. Doch das Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 SGB XI möchte Pflegepersonen weder kontrollieren noch belehren. Vielmehr dient das Gespräch der Unterstützung der pflegenden Angehörigen und einer bestmöglichen Versorgung der Pflegebedürftigen. Im Blogbeitrag stellen wir Ihnen mit einigen Fragen und Antworten deshalb die wichtigsten Informationen zum Beratungsgespräch vor.

 

Flattert von der Pflegekasse die Aufforderung zum Pflegeberatungsgespräch ins Haus, zeigen sich nicht wenige pflegende Angehörige verunsichert. So fehlen denn einen grundlegende Informationen zu den Zielen des Gesprächs, während andere sogar eine Prüfung der Pflegesituation fürchten. Doch das Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 SGB XI möchte Pflegepersonen weder kontrollieren noch belehren. Vielmehr dient das Gespräch der Unterstützung der pflegenden Angehörigen und einer bestmöglichen Versorgung der Pflegebedürftigen. Im Blogbeitrag stellen wir Ihnen mit einigen Fragen und Antworten deshalb die wichtigsten Informationen zum Beratungsgespräch vor.

Was ist ein Pflegeberatungsgespräch?

Das Pflegeberatungsgespräch nach § 37.3 SGB XI soll pflegende Angehörige durch eine professionelle Beratung dabei unterstützen, den Pflegealltag zu betrachten, möglichen Unterstützungsbedarf zu erkennen und konkrete Schritte zur Optimierung der Pflegesituation einzuleiten. Dabei nimmt das Beratungsgespräch nicht nur die Situation der pflegebedürftigen Person in den Blick, sondern vor allem auch die Belastungen der Pflegeperson. Es wird von geschulten Mitarbeitenden ambulanter Pflegedienste oder von Angestellten der Pflegekasse durchgeführt. Gelegentlich wird es auch „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ genannt.

Warum ist der Beratungsbesuch verpflichtend?

 

Häufig fällt es pflegenden Angehörigen schwer, sich die eigene Be- oder Überlastung einzugestehen und entsprechenden Unterstützungsbedarf anzusprechen. Viele Pflegepersonen zögern daher lange, bis sie Hilfe in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber möchte dem entgegenwirken, indem er das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI ab dem Pflegegrad 2 als verpflichtendes regelmäßiges Gespräch definiert hat. Zudem soll so auch der Gefahr vorgebeugt werden, dass überlastete Angehörige einen Hausbesuch ablehnen aus Sorge kritisiert oder sogar verurteilt zu werden.

Für wen ist das Pflegeberatungsgespräch?

Das Pflegeberatungsgespräch ist verpflichtend für alle Pflegepersonen vorgesehen, die nach der Erteilung der Pflegegrade 2 bis 5 Pflegegeld beziehen und eine pflegebedürftige Person unabhängig von einem Pflegedienst versorgen. Im Pflegegrad 1 ist das Gespräch zwar nicht gefordert, es kann aber dennoch in Anspruch genommen werden.

Wie oft findet das Pflegeberatungsgespräch statt?

Das Pflegeberatungsgespräch ist bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal pro Quartal vorgesehen. Im Pflegegrad 1 sind zwei Gespräche pro Jahr möglich.

Welche Ziele hat das Pflegeberatungsgespräch?

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist ein Instrument der Qualitätssicherung, das eine bestmögliche Pflegesituation für Pflegebedürftige und Pflegepersonen sicherstellen soll:

  • Sicherung einer guten Versorgung: Gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit fehlen vielen Pflegepersonen das Know-how und die Erfahrung, um die vielfältigen Herausforderungen der häuslichen Pflege zu meistern. Das Pflegeberatungsgespräch will daher helfen, entsprechende Schwierigkeiten zu erkennen und passende Unterstützungs- und Verbesserungsmaßnahmen gemeinsam zu veranlassen.
  • Entlastung der Pflegepersonen: Viele pflegende Angehörige muten sich mit der aufopferungsvollen Pflege eines Angehörigen eine große Belastung zu. Im Beratungsgespräch kann diese Belastung genauer betrachtet und mögliche Maßnahmen zur Entlastung (z. B. durch die Ausweitungen der Leistungen eines Pflegedienstes oder die Schulung der Pflegepersonen) besprochen werden. Eine Überlastung der Pflegeperson kann so im Idealfall vermieden werden.
  • Erkennen von erhöhtem Pflegebedarf: Im Hamsterrad der alltäglichen Pflege kann es Pflegepersonenschwerfallen, den gestiegenen Handlungsbedarf durch eine Verschlechterung des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der pflegebedürftigen Person zu erkennen oder zu akzeptieren. Der geschulte Blick externer Beratungspersonen kann deshalb sehr hilfreich sein, um die Pflegesituation neu zu bewerten und entsprechende Maßnahmen anzustoßen.
  • Verzahnung von häuslicher Versorgung und professioneller Pflege: Nicht selten belasten sich pflegende Angehörige unnötig selbst, weil beispielsweise ambulante Pflegedienste oder Tagespflegeeinrichtungen, aber auch hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuungskräfte nicht optimal mit der häuslichen Pflege zusammenspielen. Das Beratungsgespräch § 37.3 SGB XI wirkt dem entgegen, indem es eine bestmögliche Verzahnung aller Pflegeleistungen zum Ziel hat.
  • Gelebte Unterstützung: In den vielfältigen Belastungen der Pflege haben Angehörige nicht selten das Gefühl, mit ihrem herausfordernden Pflegealltag alleingelassen zu sein. Das Pflegeberatungsgespräch möchte deshalb einen vertraulichen Rahmen schaffen, um Probleme, Sorgen und Belastungen zu besprechen.

Weitere Fakten zum Pflegeberatungsgespräch – kurz erklärt

Für das Pflegeberatungsgespräch existieren keine aufwendigen Regularien. Die wichtigsten Fakten haben wir Ihnen daher kurz und prägnant zusammengestellt:

  • Wer? – Das Pflegeberatungsgespräch kann durch Pflegefachkräfte und Mitarbeitende von Pflegediensten oder Pflegestützpunkte durchgeführt werden, die nach § 7a SGB XI entsprechend zertifiziert sind.
  • Wie? – Bei Pflegegrad 1 oder 2 müssen Pflegende Ihren Pflegedienst oder die zuständige Beratungsstelle selbst kontaktieren. In den Pflegegraden 3 bis 5 werden die Pflegepersonen durch einen Brief der Pflegekasse auf die Verpflichtung zum Pflegeberatungsgespräch hingewiesen. Dieser enthält auch Informationen zu möglichen Ansprechpartnern für das Gespräch.
     
  • Wo? - In der Regel findet das Pflegeberatungsgespräch im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person statt, da so die gesamte Pflegesituation bestmöglich besprochen werden kann. Auf Wunsch kann das Erstgespräch aber auch telefonisch oder in einer Beratungsstelle durchgeführt werden. Seit der Coronapandemie bieten einige Fachstellen zudem die Möglichkeit, das Gespräch im Rahmen einer Videokonferenz zu führen.
     
  • Wie lange? – Das Gespräch hat üblicherweise eine Dauer von 30 bis 60 Minuten.
     
  • Wie viel? – Das Pflegeberatungsgespräch ist kostenlos. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.

Welche Maßnahmen können in einem Pflegeberatungsgespräch angestoßen werden?

Das Pflegeberatungsgespräch möchte pflegende Angehörige unterstützen und nicht bevormunden. Deswegen werden alle potenziellen Entlastungsmaßnahmen stets individuell besprochen. Alle weiteren Schritte werden nur mit Zustimmung der Pflegepersonen und (soweit möglich) der Pflegebedürftigen angestoßen. Dies können zum Beispiel folgende Maßnahmen sein:

  • Das Stellen eines Antrags auf Höherstufung des Pflegegrades
  • Die Suche nach Pflegekursen oder Schulungen für Angehörige
  • Die Veranlassung von medizinischen Untersuchungen
  • Das Anstoßen neuer therapeutischer Maßnahmen
  • Das Entwickeln von Entlastungsmöglichkeiten durch Ambulante Pflegedienste
  • Die Suche nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten wie Besuchsdiensten oder Hilfen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Das Entwickeln von Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnsituation
  • Die Gestaltung von Entlastungsmöglichkeiten für Pflegepersonen z. B. durch die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Was sollte ich bei der Durchführung des Pflegeberatungsgesprächs beachten?

Für das Beratungsgespräch müssen Sie keine aufwendigen Vorbereitungen treffen. Allerdings zeigen unsere Erfahrungen, dass es von Vorteil sein kann, einige Hinweise zu beachten:

  • Pflegegrad als Grundvoraussetzung: Bevor Sie ein Pflegeberatungsgespräch in Anspruch nehmen können, muss Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad und ein entsprechender Anspruch auf Pflegegeld zugesprochen worden sein. Mehr Informationen zur Erteilung eines Pflegegrades finden Sie in unserem Ratgeber zur Finanzierung der häuslichen Pflege.
  • Das Pflegetagebuch: Um mögliche Belastungen, aber auch Veränderungen im Pflegealltag zu erfassen, ist es hilfreich, ein Pflegetagebuch zu führen. Die entsprechenden Eintragungen können eine gute Grundlage für eine Situationsanalyse im Rahmen des Beratungsgesprächs sein.
     
  • Frühzeitige Terminvereinbarung: Wünschen Sie ein Pflegeberatungsgespräch oder wurden Sie von der Pflegekasse entsprechend benachrichtigt, so sollten Sie sich am besten selbst um ein Gespräch bei einem Ambulanten Pflegedienst oder einer Beratungsstelle kümmern. Manche Pflegedienste erinnern aber auch selbstständig an anstehende Termine.
     
  • Versäumter Termin: Sollten Sie ein Termin kurzfristig vergessen oder sogar versäumt haben, so sollten Sie sich zeitnah um einen Ersatztermin innerhalb der von der Pflegekasse vorgegebenen Frist bemühen. Andernfalls riskieren Sie eine Kürzung des Pflegegeldes.
     
  • Die Chemie muss stimmen: Auch wenn alle Pflegefachpersonen für das Pflegberatungsgespräch geschult wurden, so kann es dennoch vorkommen, dass Sie sich in der Gesprächssituation unwohl oder nicht verstanden fühlen. In diesem Fall sollten Sie nicht zögern, sich für das nächste Gespräch eine andere Beratungsperson zu suchen, mit der Sie in einem vertrauensvollen und positiven Rahmen sprechen können.
     
  • Verschwiegenheit: Sie müssen keine Bedenken haben, dass Details aus dem Pflegeberatungsgespräch an die Pflegekasse weitergegeben werden. Alle Inhalte sind vertraulich. Die Pflegekasse wird lediglich über die Durchführung informiert. Die Sorge über eine Herabstufung des Pflegegrades ist somit unbegründet.
     
  • Dokumentation: Für gewöhnlich fertigt die Pflegefachperson ein Protokoll über ihre Beratungstätigkeit an. Eine entsprechende Protokollvorlage können Sie hier einsehen.
     
  • Nachweispflicht: Nach dem Pflegeberatungsgespräch muss die Pflegekasse zwingend über das erfolgte Gespräch informiert werden. Meist kümmert sich die beratende Fachkraft selbstständig um die Übermittlung des entsprechenden Nachweises. Lassen Sie sich dennoch auch einen Nachweis für Ihre Unterlagen aushändigen.
     
  • Weitere Informationen: Wenn Sie mehr über das Pflegeberatungsgespräch erfahren möchten, so informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Pflegekasse. Zusätzliche Hinweise finden Sie zudem auch auf der Website des Familienministeriums sowie im Informationsportal der Verbraucherzentralen.