Hauptverwaltung
St.-Sebastianus-Str. 5 • 51147 Köln
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Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
12.00 - 13.00 Uhr Pause
Notfallnummer: 0176 615 384 55
Mo - Fr: 17.00 - 20.00 Uhr
Wochenende 09.00 - 20.00 Uhr

Die 24 h Pflege zu Hause ermöglicht eine engmaschige und bedürfnisorientierte Betreuung für Ihre Angehörigen. Die Finanzierung ist dabei dank vielfältiger Zuschuss- und Fördermöglichkeiten in den meisten Fällen gut realisierbar – und mitunter günstiger als die Kosten einer stationären Pflege.

Unser Kostenmodell: Win-Win für alle Seiten
Wir möchten, dass alle Beteiligten von unserer Preisgestaltung profitieren.
Daher informieren wir Sie im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs gerne über die Möglichkeiten zur Optimierung der Kosten.
Da der tatsächliche Betreuungsaufwand vor Ort am besten eingeschätzt werden kann, steht es Ihnen und Ihrer Betreuungskraft zudem frei, innerhalb einer Frist von sieben Tagen Preisänderungen zu verhandeln.
Im ersten Schritt ermitteln wir als Agentur wie viele Personen im Haushalt leben bzw. wie viele dieser Personen
betreut oder gepflegt werden müssen. Anhand der Vorgehensweise ergibt sich anschließend der Basissatz des
jeweiligen Betreuungsumfangs, der einer potentiellen Alltagshilfe für jeden einzelnen Tag berechnet wird:
Kategorie A – Basissatz 55,00 EUR (eine pflegebedürftige Person im Haushalt)
Kategorie B – Basissatz 65,00 EUR (zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt)
* sofern zusätzliche Personen hauswirtschaftlich mitversorgt werden müssen, erhöht sich der
Basis-Tagessatz der Betreuungskraft um 5,00 EUR je Person
Im zweiten Schritt werfen wir einen genaueren Blick auf die pflegebedürftige Person/en.
Sollten akute Erkrankungen o. ein akuter Pflegezustand die im Basissatz enthaltenen Grundversorgungsmaßnahmen erschweren,
so werden je nach Pflegeumfang o. Pflegegrad selbst, zusätzliche Erschwerniszulagen pro pflegebedürftige Person erhoben.
Bei jeder einzelnen Erschwerniszulage können bspw. 5,00 - 25,00 EUR zum Basissatz hinzuberechnet werden.
Wichtig: Im Falle von fehlender Freizeit (mind. 14 Stunden/Woche ohne Rufbereitschaft) oder unterbrochener
Nachtruhe (mind. 5 Stunden Schlaf am Stück/Nacht) können unter Umständen 10,00 EUR pro Tag bzw.
pro Nacht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Mögliche Einzelfälle werden von den Alltagshilfen
dokumentiert und sollten Ihrerseits geprüft und gegengezeichnet werden!
Im dritten Schritt werden neben den Erschwerniszulagen ebenso Ihre persönlichen Anforderungen an eine
Betreuungskraft berücksichtigt. Hierbei geht es hauptsächlich um die folgenden Sprachkenntnisse:
Ausreichende Sprachkenntnisse
(immer verfügbar, keine Sonderberechnung)
Gute Sprachkenntnisse
(Verfügbarkeit vorausgesetzt, Tagessatz zzgl. 5,00 EUR pro Kalendertag)
Sehr gute Sprachkenntnisse
(Verfügbarkeit vorausgesetzt, Tagessatz zzgl. 10,00 EUR pro Kalendertag)
* Bei einem hohen Pflegebedarf von zwei Personen in einem Haushalt kann es zur Sicherung einer guten Betreuungsqualität angeraten sein, zwei Kräfte zeitgleich zur Betreuung einzusetzen. Gerne prüfen wir diese Option gemeinsam mit Ihnen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
** Bitte beachten Sie, dass wir den individuellen Aufwand für Ihre Betreuungskraft erst nach Eingang Ihres Kundenfragebogens und der Ermittlung des tatsächlichen Betreuungsbedarfs berechnen können.
Sollte der Dienstleistungsempfänger die Dienstleistungen des Dienstleisters an den Feiertagen (Weihnachten (25.12.- 26.12.), Neujahr (01.01), Ostern (Ostersonntag, Ostermontag) in Anspruch nehmen, wird vom Dienstleister für diese Tage das doppelte Tageshonorar in Rechnung gestellt.
Als Fahrtkostenerstattung erhält der Dienstleister nach jedem Einsatzzeitraum einen pauschalen Betrag in Höhe von mindestens 150,00 EUR brutto, bzw. bei Vorlage entsprechender Nachweise, bis maximal 250,00 EUR. Dieser Betrag wird mit der letzten Rechnung des Dienstleisters, bzw. nach Ablauf des individuell abgesprochenen Einsatzzeitraums fällig und in Rechnung gestellt. Sollte der Dienstleister weniger als 42 Tage für den Dienstleistungsempfänger tätig sein, erfolgt eine anteilige Kürzung des Erstattungsbetrages pro Kalendertag.
Die Kosten der 24 h Pflege können dank vielfältiger Zuschüsse deutlich gesenkt werden.
Gerne geben wir Ihnen dazu nachfolgend einen ersten Überblick, beraten Sie jedoch selbstverständlich jederzeit auch persönlich entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen.
Das Pflegegeld
Die wichtigste Säule zur Finanzierung der 24 h Pflege zu Hause bildet das Pflegegeld, das alle Pflegebedürftigen entsprechend ihrem Pflegegrad erhalten.
Derzeit beinhaltet das Pflegegeld die nachfolgenden monatlichen Leistungen.
Weitere Informationen zu Pflegegrad und Pflegegeld bietet unser Ratgeber "Häusliche Pflege finanzieren".

| Pflegegrad (PG) | privates Pflegegeld |
|---|---|
| PG 1 | 0,00 € |
| PG 2 | 347,00 € |
| PG 3 | 599,00 € |
| PG 4 | 800,00 € |
| PG 5 | 990,00 € |
Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zu anerkannten Pflegediensten können die von uns vermittelten Betreuungskräfte ihre Leistungen nicht über die sog. Pflegesachleistungen abrechnen, sodass diese Fördermöglichkeit für die Finanzierung der 24 h Pflege zu Hause leider nicht zur Verfügung steht.
Bei Bedarf können weitere Leistungen der Pflegekasse für die Finanzierung der 24 h Pflege genutzt werden:

Der Entlastungsbetrag
Mit dem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € können Sie pflegenahe Dienstleistungen wie Fahrdienste oder Ihre Alltagshilfe finanzieren.
Die Verhinderungspflege
Sind sie als Angehöriger aus beruflichen oder privaten Gründen an der Pflege gehindert, so steht es Ihnen frei, für einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen (56 Tage) eine Betreuungskraft mit der Pflege zu beauftragen. Die Pflegekasse fördert die mit bis zu 1.685 €. Werden die Leistungen aus der Kurzzeitpflege in einer Höhe von 1.854,00 € nicht in Anspruch genommen, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € erhöht werden.
Weitere Informationen zu den Anforderungen der Verhinderungspflege bietet Ihnen unser Ratgeber "Wissenswertes zur Verhinderungspflege – 10 Fragen und Antworten".
Wichtig: Die Rechnungen unserer Betreuungskräfte werden von den Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege meist problemlos anerkannt. Um sicherzustellen, dass die Antragstellung reibungslos verläuft, bitten wir Sie dennoch, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.
Einige Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sind von der jeweiligen Situation des/der Pflegebedürftigen und der Pflegeperson abhängig:

Werden Hilfsmittel für die Pflege benötigt, wie z. B. Einlagen oder Hygieneartikel, so können Sie sich die Kosten nach Vorlage eines entsprechenden Rezeptes bis zu einem Betrag von 42 € pro Monat von der Pflegekasse erstatten lassen.
Werden Umbauten im häuslichen Umfeld notwendig, wie z. B. Türverbreiterungen, ein Umbau des Bades oder die Installation eines Treppenliftes, so beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 € an jeder Maßnahme.
Da bei den meisten Maßnahmen vorab Kostenvoranschläge bei der Pflegekasse eingereicht werden müssen, ist eine entsprechende Abstimmung vor Beginn der Umbaumaßnahme empfehlenswert.

Müssen Sie als Arbeitnehmer aufgrund der Pflege eines Angehörigen beruflich kürzertreten, können Sie bei der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Es ermöglicht einen Lohnersatz für bis zur 10 Arbeitstage im Jahr pro pflegebedürftige Person.
Angehörige, die die Pflege über einen längeren Zeitraum übernehmen müssen, können sich für bis zu 2 Jahren von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen lassen.
Um den Verdienstausfall in dieser Zeit zu kompensieren, kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden, das erst nach Ende der Freistellungsphase wieder zurückgezahlt werden muss.
Pflegepersonen können bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr die Leistungen einer Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Bei allen Pflegegraden übernimmt die Pflegekasse dabei die monatlichen Kosten bis zu einer Höhe von 1.854 €.
Als pflegende Angehörige haben Sie ein Anrecht auf eine individuelle Pflegeberatung durch einen ambulanten Pflegedienst nach § 45 SGB XI.
Die Beratung kann dabei auch Pflegekenntnisse vermitteln, z. B. im Bereich der Grundhygiene, der Mobilisations- und Transfertechniken oder auch der Sturzprophylaxe.
An den Schulungen, die bis zu achtmal jährlich im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen durchgeführt werden, können Familienangehörige und Betreuungskräfte gleichermaßen teilnehmen.
Tipp: Eine Schulung ist vor allem bei einem Wechsel des Betreuungspersonals oder bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes besonders empfehlenswert.