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Ratgeber

Pflegehilfsmittel – ein Ratgeber für Betroffene und Pflegende

Wenn körperliche Einschränkungen und damit auch die Belastungen für Betroffene und Pflegende steigen, können Pflegehilfsmittel eine wertvolle Entlastung bieten.

Auf der Suche nach den passenden Hilfsmitteln kann der nachfolgende Überblick der verschiedenen Mittel mit weiterführende Links und Informationen zur Beantragung der Pflegehilfsmittel dabei eine erste Orientierung bieten.

Wenn körperliche Einschränkungen und damit auch die Belastungen für Betroffene und Pflegende steigen, können Pflegehilfsmittel eine wertvolle Entlastung bieten.
Auf der Suche nach den passenden Hilfsmitteln kann der nachfolgende Überblick der verschiedenen Mittel mit weiterführenden Links und Informationen zur Beantragung der Pflegehilfsmittel dabei eine erste Orientierung bieten.

Pflegehilfsmittel im Überblick 

Vom Löffelhalter bis zum Treppenlift reicht die Bandbreite der Pflegehilfsmittel, die in Sanitätshäusern und im Onlinehandel erhältlich sind. Das Sortiment ist dabei in den letzten Jahren nicht nur vielfältiger, sondern auch immer bedarfsgerechter geworden. Eine erfreuliche Entwicklung, die für Pflegebedürftige und Angehörige jedoch auch zur Herausforderung werden kann. Bei der Wahl der passenden Pflegehilfsmittel kommt einer umfassenden Information und Beratung daher eine zentrale Bedeutung zu: 

 Der Rollstuhl:  

Bei Gehbehinderung und Gehschwäche sind Rollstühle eine gute Möglichkeit, um die Mobilität der Betroffenen zu erhalten. Je nach Einschränkung und Pflegegrad sind dabei unterschiedliche Modelle verfügbar, die alle auf Rezept von der Krankenkasse gestellt werden. Die Zuzahlung beträgt lediglich fünf bis zehn Euro. 

  • Standardmodelle: Einfache Rollstühle sind bereits für einen Betrag von ca. 270 Euro im Handel erhältlich. Sie sind stabil, langlebig und können gut mit einem Pkw transportiert werden. Allerdings sind die Standardmodelle vergleichsweise schwer und ohne zusätzliche Ausstattung. Sie sind daher am besten für den gelegentlichen Transport von Menschen mit einer leichten bis mittleren Beeinträchtigung geeignet. 

  • Multifunktionsrollstühle: Durch zusätzliche Ausstattungsmerkmale und erweiterte Einstellungsmöglichkeiten besitzen Multifunktionsrollstühle einen hohen Sitzkomfort. Allerdings ist das Pflegehilfsmittel durch die Zusatzfunktionen deutlich schwerer als das Standardmodell. Es ist am besten für Menschen mit einem hohen Pflegebedarf geeignet.  

  • Leichtgewichtrollstuhl: Das leichte und wendige Pflegehilfsmittel ist am besten für Rehamaßnahmen geeignet, aufgrund seiner großen Wendigkeit aber auch vergleichsweise schwer zu bedienen. 

  • Aktivrollstuhl: Das extrem leichte und wendige Pflegehilfsmittel ist ideal für Menschen, die sich viel im Rollstuhl bewegen möchten. Aufgrund seiner hohen Kippfgefahr ist der Aktivrollstuhl jedoch nicht für Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf geeignet. 

Tipp: Viele Sanitätshäuser bieten die Möglichkeit, Rollstühle zu mieten. So können Betroffene selbst testen, welches Rollstuhlmodell am besten zu ihren Bedürfnissen passt, bevor sie sich verbindlich für ein Modell entscheiden. Einziger Nachteil: Die Mietstühle verfügen häufig nur über bedingte Einstellmöglichkeiten. 

Weiterführende Informationen: 

https://www.pflege.de/hilfsmittel/rollstuhl/
https://www.rollstuhl-info.de/voraussetzungen-zur-gewaehrung-von-hilfsmitteln/ 

Der Rollator 

Da der Rollator im Gegensatz zu einem Gehstock nicht bei jedem Schritt angehoben werden muss, ist er eine ideale und angenehme Gehhilfe, die auch Menschen mit einer leichten Beeinträchtigung eine große Entlastung bieten kann.  
Je nach Bedarf ist das Pflegehilfsmittel dabei in unterschiedlichen Ausführungen für den Hausgebrauch, den Aufenthalt im Freien oder auch für Reisen erhältlich. Zudem lässt sich der Komfort durch Körbe, Sitzflächen oder Regenschirme erhöhen. Da von der Kranken- bzw. Pflegekasse jedoch nur der Preis des Standardmodells übernommen wird, muss der Aufpreis für Komfortausführungen und Zubehör selbst übernommen werden.  

Tipp: Je nach Krankheitsbild können auch spezialisierte Modelle verordnet werden. Ein Arztgespräch ist vor dem Gang ins Sanitätshaus daher immer empfehlenswert. 

Weiterführende Informationen:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/hilfsmittel-beratung/rollator-kassenmodell/ 

Das Pflegebett 

Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Bett sind Pflegebetten optimal auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen abgestimmt. Dies zeigt sich in einer erhöhten Stabilität, einer nach Zonen gegliederten Höhenverstellbarkeit der Liegefläche und der Möglichkeit zum Anbringen von Zubehör wie seitlichen Bettgittern oder einem Aufrichter („Bettgalgen“) zur leichteren Mobilisation im Pflegebett.  
Da das Bett zudem erhöht und abgesenkt werden kann, erleichtert es auch die Arbeit der Pflegeperson, die das Pflegehilfsmittel auf eine rückenfreundliche Arbeitshöhe einstellen kann. 

Die Kosten für die Miete des Pflegebettes werden von der Krankenkasse (bis auf die Zuzahlung) übernommen. Das Bett muss, sobald es nicht mehr benötigt wird, an die Pflegekasse bzw. deren Sanitätsdienstleister zurückgegeben werden. 

Weiterführende Informationen: 

https://www.pflege.de/hilfsmittel/pflegebett-krankenbett/  

Der Notrufknopf 

Der Patientennotruf kann entweder wie eine Kette um den Hals oder als Armband um das Handgelenk getragen werden. Er bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, jederzeit selbstständig mithilfe eines einfachen Knopfdrucks Hilfe herbeizurufen. Dabei setzt die Basisstation des Notrufknopfes eine Rufkette in Gang, bei der zunächst nahe Angehörige und bei deren Nichterreichen schließlich die Bereitschaft des Servicecenters informiert wird. 

Tipp: Da mit dem Notrufknopf auch Informationen über Vorerkrankungen oder die Medikation weitergegeben werden können, kann der Notrufknopf zu einer wichtigen Hilfe für Ersthelfer im Notfall werden.  

Die Kosten für den Notrufknopf betragen monatlich ca. 20 Euro zuzüglich einer einmaligen Servicegebühr. Bei Personen mit Pflegegrad werden die Kosten jedoch vollständig von der Pflegekasse übernommen. 

Weiterführende Informationen: 

https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/senioren/altersgerechtes-wohnen/hausnotruf/ 
https://www.notrufknopf.net 

Die Demenzfußmatte 

Da bei dementen Personen der Tag-Nacht-Rhythmus häufig gestört ist, können Sensorfußmatten zusätzliche Sicherheit bieten. Das Pflegehilfsmittel wird nachts vor das Bett der*s Pflegebedürftigen gelegt und sendet automatisch ein Signal, wenn der*die Pflegebedürftige aufsteht und die Matte betritt. So kann schnell eingegriffen und Verletzungen und Unfällen wirksam vorgebeugt werden. 

Die Kosten für das Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse nicht übernommen. 
Allerdings sind die Fußmatten schon ab 20 Euro im Handel verfügbar. 

Weiterführende Informationen:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/produkte-dienstleistungen/sensor-trittmatten-bettkantenalarm/ 

Der Patientenlifter 

Sicher mag es für Angehörige zunächst ein ungewöhnlicher Anblick sein, pflegebedürftige Angehörige mit einem kleinen „Kran“ umzulagern oder in den Rollstuhl zu mobilisieren. Da diese Arbeiten jedoch täglich mehrfach geleistet werden müssen, werden Pflegepersonen die Unterstützung des Patientenlifters schnell zu schätzen wissen. 

Die Kosten für das Pflegehilfsmittel werden (bis auf eine mögliche Zuzahlung) vollständig von der Krankenkasse übernommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lifter gekauft oder von einem Sanitätshaus geliehen wird.  

Weiterführende Informationen: 

https://www.pflege.de/hilfsmittel/hebehilfe-umsetzhilfe/patientenlifter/ 

Der Treppenlift 

Für viele pflegebedürftige Menschen werden auch kleine Treppen zum unüberwindbaren Hindernis. Treppenlifte können jedoch wirksame Abhilfe bieten und so die Selbstständigkeit der Betroffenen nachhaltig verbessern. Die Installation eines Treppenliftes ist allerdings aufwendig und somit teuer. Die Anschaffungskosten liegen nicht selten im fünfstelligen Bereich. Allerdings können Betroffene mit Pflegegrad mit einem Zuschuss von 4.000 Euro durch die Krankenkasse rechnen, sowie mit einer zusätzlichen Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 5.000 Euro.  

Tipp: Auf der Auktionsplattform EBay lassen sich häufig gebrauchte Treppenlifte finden. Zudem bieten einige Firmen die Möglichkeit, den Treppenlift zu mieten. Dafür muss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises getätigt werden. Anschließend betragen die Mietkosten für das Pflegehilfsmittel monatlich 100 Euro für die Dauer von maximal 36 Monaten. 

Weiterführende Informationen: 

https://www.treppenlift-ratgeber.de 

Weitere Pflegehilfsmittel 

Neben den dargestellten Hilfsmitteln lassen sich im Sanitätshandel eine Reihe weiterer Pflegehilfsmittel finden, mit denen verschiedene Alltagssituationen der Betroffenen spürbar erleichtert werden können.  
Einen guten Überblick dazu bietet die Online-Wohn-Beratung des Vereins Barrierefrei Leben e. V. 

Wie müssen Pflegehilfsmittel beantragt werden? 

Soweit sie nicht ohnehin ärztlich verordnet werden, können die meisten Pflegehilfsmittel formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese hat in der Regel innerhalb von drei Wochen über die Bewilligung des Hilfsmittels zu entscheiden.  

Tipp: Werden Pflegehilfsmittel durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) empfohlen, so gilt deren Anschaffung als bewilligt. 

In der Regel werden die meisten Kosten für Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen, sodass lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro fällig wird.  
Lediglich bei einigen technischen Pflegehilfsmitteln ist ein höherer Eigenanteil von zehn Prozent, jedoch maximal 25 Euro fällig. 

Weiterführende Informationen: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html