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Ratgeber

Impfen im Alter: Informationen für einen guten Impfschutz bis ins hohe Alter

Das Impfen im Alter ist ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung von schweren Krankheiten. Dennoch gibt es unter Pflegepersonen und Pflegebedürftigen immer wieder Fragen zu notwendigen Impfungen und möglichen Komplikationen. Im Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Informationen zum Impfen im Alter zusammengestellt. So möchten wir Unsicherheiten und Ängste nehmen – für einen bestmöglichen Impfschutz auch im hohen Lebensalter.

Das Impfen im Alter ist ein wichtiges Instrument zur Vorbeugung von schweren Krankheiten. Dennoch gibt es unter Pflegepersonen und Pflegebedürftigen immer wieder Fragen zu notwendigen Impfungen und möglichen Komplikationen. Im Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Informationen zum Impfen im Alter zusammengestellt. So möchten wir Unsicherheiten und Ängste nehmen – für einen bestmöglichen Impfschutz auch im hohen Lebensalter.

Warum sind Impfungen für Senioren und Seniorinnen so wichtig?

Im Alter lässt die Funktion des Immunsystems nach – in Fachkreisen wird von einer Immunoseneszenz gesprochen. Dadurch haben ältere Menschen ein höheres Risiko, an Infektionskrankheiten zu erkranken oder sehr schwere Verläufe zu erleiden – wie auch eine Beobachtung der Landesärztekammer Hessen zeigt. Pflegebedürftige gelten als besonders gefährdet, weil sie oft weniger mobil sind, meist unter (mehreren) Vorerkrankungen leiden und ihr Allgemeinzustand geschwächt ist.

Welche Risiken bestehen bei unzureichendem Impfschutz im Alter?

Aufgrund der sog. Immunoseneszenz bestehen für ältere Menschen mit einem mangelnden oder fehlenden Impfschutz vielfältige Gesundheitsrisiken, wie etwa schwere Verläufe der Grippe oder COVID 19. Sonst eher mild verlaufende Infektionen können dadurch in schweren Komplikationen enden, wie z. B. in einer Lungenentzündung. Langwierige Krankenhausaufenthalte sind nicht selten die Folge. Gerade bei Menschen mit einem geringen anfänglichen Pflegebedarf kann ein guter Impfschutz daher den Unterschied machen zwischen dem Erhalt der Selbstständigkeit und einer verstärkten Pflegebedürftigkeit. Für Menschen, die bereits stark pflegebedürftig sind, können entsprechende Infektionen durch mangelndem Infoschutz sogar zum frühzeitigen Tod führen, da sie aufgrund des reduzierten Allgemeinzustandes schwere Infektionen schlechter überstehen.

Welche Impfungen sind für ältere Menschen empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut gibt klare Empfehlungen, welche Impfungen für ältere Menschen besonders sinnvoll oder sogar dringend angeraten sind. Unbedingt empfohlen als Standardimpfungen für über 60-Jährige werden:

  • Grippei (Influenza): Da sich Grippevieren stetig verändern, wird älteren Menschen eine Grippeschutzimpfung jährlich empfohlen. Der ideale Zeitpunkt für die Impfung liegt im Herbst, vorzugsweise zwischen Oktober und Mitte November – noch vor Beginn der Grippewelle. Es dauert etwa 10 bis 14 Tage, bis ein ausreichender Impfschutz aufgebaut ist. Zwar kann die Impfung eine Ansteckung nicht immer verhindern, sie verringert jedoch deutlich das Risiko schwerer Krankheitsverläufe und möglicher Komplikationen wie einer Lungenentzündung.
  • Pneumokokken: Pneumokokken-Bakterien können schwere Lungen- und Hirnhautentzündungen oder auch Blutvergiftungen auslösen. Eine einmalige Auffrischungsimpfung ist für alle Menschen über 60 Jahren empfohlen. Für Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen oder geschwächtem Immunsystem kann nach sechs Jahren eine weitere Auffrischung sinnvoll sein.
  • COVID-19: Die Corona-Schutzimpfung bleibt weiterhin von großer Bedeutung – besonders für ältere Menschen und Personen mit Pflegebedarf. Neben der sogenannten Basisimmunisierung, die aus zwei bis drei Impfungen besteht, wird eine jährliche Auffrischungsimpfung empfohlen – idealerweise im Herbst gemeinsam mit der Grippeimpfung.
  • Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten): Diese Kombinationsimpfung schützt gleich vor mehreren gefährlichen bakteriellen Infektionen. Tetanus (auch „Wundstarrkrampf“ genannt) verursacht schmerzhafte Muskelkrämpfe, Diphtherie kann lebensbedrohliche Atemwegsinfektionen auslösen und Pertussis – besser bekannt als Keuchhusten – anhaltende, heftige Hustenattacken. Wer in der Kindheit vollständig geimpft wurde, benötigt im Erwachsenenalter lediglich alle zehn Jahre eine Auffrischung. Bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung sind drei Impfdosen in festgelegten Abständen erforderlich.
  • Herpes Zoster (Gürtelrose): Die äußerst schmerzhafte und oft unterschätzte Krankheit Gürtelrose wird durch die Reaktivierung des Windpockenvirus ausgelöst, das viele Menschen seit ihrer Kindheit in ihrem Körper tragen. Die Impfung stärkt das Immunsystem gezielt gegen die Reaktivierung, senkt das Risiko für eine Gürtelrose deutlich und kann den Verlauf im Krankheitsfall abmildern. Empfohlen wird die Impfung ab 60 Jahren, bei bestimmten Vorerkrankungen – wie Diabetes, chronischen Lungenerkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem – bereits ab 50 Jahren. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfdosen im Abstand von zwei bis sechs Monaten.
Impfung Anzahl der Dosen für Schutz Bemerkung
Grippe 1 Dosis pro Jahr Jährlich im Herbst, am besten Oktober bis Mitte November, Schutz nach 10–14 Tagen
Pneumokokken 1 Dosis, Auffrischung nach Bedarf Einmalige Auffrischung ab 60 Jahren, bei chronischen Erkrankungen oder geschwächtem Immunsystem erneute Impfung nach 6 Jahren möglich
COVID-19 2–3 Dosen für Grundschutz plus jährliche Auffrischung Auffrischung jedes Jahr im Herbst, am besten zusammen mit der Grippeimpfung
Tetanus, Diphtherie, Pertussis 3 Dosen für Grundschutz, danach 1 Dosis alle 10 Jahre Wer in der Kindheit vollständig geimpft wurde, braucht nur alle 10 Jahre eine Auffrischung
Herpes Zoster 2 Dosen Empfohlen ab 60 Jahren, bei Vorerkrankungen ab 50 Jahren, zweite Dosis nach 2 bis 6 Monaten

Neben den dringend empfohlenen Schutzimpfungen können je nach Situation weitere Immunisierungen sinnvoll sein:

  • FSME: Das von Zecken übertragene Virus greift das zentrale Nervensystem an und kann so weitreichende Schäden verursachen. In Risikogebieten ist die Impfung vor Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfehlenswert, vor allem für Menschen, die sich häufig in der freien Natur aufhalten. Da das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ab dem 40. Lebensjahr steigt, ist eine Impfung für ältere Menschen besonders sinnvoll.
  • Reiseimpfungen: Für ältere Menschen, deren Gesundheit regelmäßige Fernreisen zulässt, können spezielle Schutzimpfungen sinnvoll sein. Informationen bieten die jeweiligen Reiseveranstalter. Auch bei Kreuzfahrten können vereinzelt gesonderte Impfungen sinnvoll sein. Meist genügt aber ein aktueller Impfschutz durch die oben genannten Schutzimpfungen.

Was kann man tun, wenn die pflegebedürftige Person eine Impfung ablehnt?

Jeder Mensch hat das Recht, selbst über die Inanspruchnahme von Impfungen zu entscheiden. Pflegebedürftige können daher auch das Impfen im Alter ablehnen, selbst wenn dies medizinisch sinnvoll erscheint. Die Entscheidung sollte grundsätzlich immer respektiert werden. Einige Aspekte können aber helfen, damit Pflegebedürftige die Wichtigkeit der Impfung besser verstehen und so vielleicht doch noch zur Zustimmung motiviert werden können:

  • Sich selbst informieren: Die wichtigste Basis, um gut mit den Bedenken der pflegebedürftigen Person umzugehen, ist eine gute Selbstinformation. Verlässliche Hinweise zu allen relevanten Schutzimpfungen im Alter bietet das Robert-Koch-Institut (RKI).
  • Bedenken ernst nehmen: Auch wenn das Impfen im Alter gut verträglich ist, so gilt dennoch, was für jede medizinische Maßnahme gilt: ein kleines Restrisiko bleibt. Nehmen Sie Sorgen Ihres Familienmitgliedes deshalb ernst, auch wenn Sie diese sachlich nicht teilen können. Reagieren Sie ebenso verständnisvoll auf die Angst vor Spritzen oder die Sorge, dass bei der Impfung weitere medizinische Probleme offenkundig werden könnten – schließlich sind viele ältere Menschen müde von der Vielzahl der Arztbesuche.
  • Über Risiken aufklären: Zur Wahrheit eines aufklärenden Gesprächs gehört auch der Austausch über mögliche Risiken, die aus einem fehlenden Impfschutz entstehen. Klären Sie Ihr Familienmitglied sachlich und klar über diese Risiken auf. Teilen Sie auch mit, welche Vorsichtnahmen aufgrund der erhöhten Vulnerabilität durch einen fehlenden Impfschutz wichtig werden können – wie beispielsweise der Verzicht auf größere Feiern in der Grippesaison oder strengere Maßnahmen zum Infektionsschutz im Pflegealltag.
  • Gut und verständlich informieren: Damit pflegebedürftige Menschen die Bedeutung und Wichtigkeit von Impfungen besser verstehen können, sollten Informationen möglichst einfach und verständlich sein. Hilfreich sind kurze Sätze, gut lesbare Broschüren oder Erklärvideos, die bequem von den Informationsportalen öffentlicher Gesundheitsbehörden gestreamt werden können.
  • Geduld zeigen: Sprechen Sie das Thema immer wieder in passenden Momenten an. Geben Sie Ihrem Familienmitglied Zeit, sich in Ruhe Gedanken zu machen. Bauen Sie in keinem Fall Druck auf. Sie setzen dadurch nämlich nicht nur Ihr Vertrauensverhältnis aufs Spiel, sondern vergrößern mitunter noch die Ablehnung – auch für zukünftige Impfungen.
  • Medizinischen Rat einholen: Ein (gemeinsames) Gespräch mit vertrauten Fachkräften (z. B. dem Pflegedienst oder dem Personal der Hausarztpraxis) kann Fragen klären und die Notwendigkeit der Impfung aus medizinischer Sicht erklären. Manchmal schenken Menschen autorisierten Fachpersonen mehr Vertrauen als den eigenen Angehörigen (gelegentlich kann aber auch das Gegenteil der Fall sein).

Wer entscheidet über eine Impfung bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit?

Kann eine pflegebedürftige Person – etwa aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz – einer Impfung nicht mehr selbst zustimmen, gelten klare rechtliche Regelungen, wer die Einwilligung stellvertretend vornehmen darf. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kann die bevollmächtigte Person über medizinische Maßnahmen entscheiden – dazu zählen auch Impfungen. Ist ein gesetzlicher Betreuer bestellt, fällt ihm oder ihr diese Entscheidung zu.
Dabei gilt:

  • In den meisten Fällen darf davon ausgegangen werden, dass eine Impfung im Interesse der einwilligungsunfähigen Person liegt, da sie deren Gesundheit schützt. Wer Impfungen ablehnend gegenüber steht, sollte dies daher am besten bereits bei gutem Gesundheitszustand schriftlich festhalten, z. B. als Ergänzung zu einer Patientenverfügung.
     
  • Bei Entscheidungsunfähigkeit steht der Wille der betroffenen Person im Mittelpunkt. Ist dieser nicht mehr eindeutig zu ermitteln, muss sich die Entscheidung am mutmaßlichen Willen orientieren – also an dem, was die Person vermutlich gewollt hätte. Hilfreich ist dafür der Rückgriff auf frühere schriftliche Festlegungen und mündliche Aussagen sowie auf die Einschätzungen naher Angehöriger und Bezugspersonen.

Wissenswertes zum Impfen im Alter

Grundsätzlich verhalten sich Impfungen im Alter nicht anders als Schutzimpfungen in jüngeren Jahren. Einige Informationen können für Pflegebedürftige und Pflegepersonen dennoch hilfreich sein:

  • Hausbesuch möglich: Impfungen sind ärztliche Leistungen. Wie bei anderen medizinischen Maßnahmen sind deshalb auch Hausbesuche möglich – vor allem bei eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit. In der Regel lassen sich Impftermine bei einer guten Planung gut mit einem ohnehin geplanten Hausbesuch verbinden.
  • Bei Bettlägerigkeit gut verträglich: Auch bettlägerige Personen können geimpft werden. Die Durchführung wird dabei individuell angepasst, z. B. durch die Auswahl einer passenden Einstichstelle, die gut entlastend gelagert werden kann.
  • Was tun bei fehlendem Impfpass?: Im Haushalt älterer Menschen geht leicht einmal etwas verloren. Ein fehlender Impfpass ist ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge. In der Regel kann die Hausarztpraxis aufgrund der medizinischen Vorgeschichte und vorhandener Unterlagen eine Impfentscheidung treffen. Bei Unsicherheit wird nachgeimpft – das ist unbedenklich und rechtlich zulässig
  • Überwiegend inaktivierte Impfstoffe: Die meisten Standardimpfungen sind sogenannte Totimpfstoffe – sie können auch bei geschwächtem Immunsystem oder unter immunsuppressiver Therapie sicher eingesetzt werden.
  • Kombination mehrerer Impfungen ist möglich: Oft können mehrere Impfstoffe (z. B. Grippe + COVID-19) am selben Tag verabreicht werden – meist an verschiedenen Körperstellen. Das spart Zeit und Wege, ohne dass die Impfung dadurch als belastender empfunden wird.
  • Keine Impfung bei Infekten: Bei fieberhaften Infekten oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes sollten Impfungen verschoben werden. In stabilen Phasen sind sie dagegen selbst bei chronischen Erkrankungen meist gut verträglich.

Was tun bei Impfreaktionen?

Impfreaktionen treten in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Tagen nach der Impfung auf und verschwinden meist wieder von selbst. Sie sind kein Zeichen einer Erkrankung , sondern zeigen, dass das Immunsystem arbeitet und der Körper Antikörper bildet.

Welche Impfreaktionen sind typisch beim Impfen im Alter?

Impfreaktionen sind kein Phänomen eines bestimmten Lebensalters. Da das Immunsystem älterer Menschen jedoch weniger stark auf Reize reagiert, sind Impfreaktionen im Alter oft milder ausgeprägt als in jüngeren Jahren. Sie können jedoch länger anhalten oder als intensiver empfunden werden.

Impfung Typische Impfreaktionen Hinweise
Allgemeine Impfreaktionen Schmerzen, Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, leichtes Fieber, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gliederschmerzen Treten meist innerhalb von 1 bis 2 Tagen auf und klingen nach wenigen Tagen ab.
Grippeimpfung (Influenza) Schmerzen oder Spannungsgefühl im Arm, Müdigkeit, leichtes Fieber, Frösteln,Kopfschmerzen Reaktionen sind meist mild – werden gelegentlich mit einer „leichten Grippe“ verwechselt.
Pneumokokken-Impfung Rötung und Schwellung am Arm (häufig etwas stärker), Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, selten Magen-Darm-Beschwerden Reaktionen können mit 1 bis 2 Tagen Verzögerung auftreten. Bei Wiederholungsimpfung teils stärker.
COVID-19-Impfung Arm- oder Muskelschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost Reaktionen nach 2. oder 3. Dosis teils etwas ausgeprägter. Bei älteren Menschen oft milder.
Tetanus, Diphtherie, Pertussis Schwellung oder Verhärtung am Oberarm, Muskel-/Gelenkschmerzen, leichtes Fieber, Müdigkeit Kann stärker ausfallen, wenn die letzte Impfung lange zurückliegt.
Herpes Zoster (Gürtelrose) Schmerz und Rötung an der Einstichstelle, Müdigkeit, Muskel- oder Gliederschmerzen Selten Fieber, Magen-Darm-Beschwerden,Totimpfstoff – keine virusbedingten Nebenwirkungen. Besonders empfohlen für Personen ab 60 Jahren.

Wie können Impfreaktionen abgemildert werden?

Auch wenn Impfreaktionen meist von allein verschwinden, können sie während ihres Auftretens für Betroffene dennoch eine Belastung sein. Einige Maßnahmen können helfen, die Beschwerden nach einer Impfung zu lindern:

  • Ruhe gönnen: Planen Sie für den Impftag und ggf. die Folgetage mehr Ruhezeit für Ihr Familienmitglied ein. Vermeiden Sie aufwendige Besuche, Auswärtstermine oder andere anstrengenden Aktivitäten. Gönnen Sie Ihrem Familienmitglied stattdessen lieber etwas mehr Ruhe.
  • Leicht verdauliche Speisen zubereiten: Durch eine geringere Enzymaktivität und langsame Darmbewegungen ist die Verdauung im Alter langsamer und energieaufwändiger als in jungen Jahren. Um den Körper nach der Impfung zu entlasten, empfiehlt es sich, leicht verdauliche Speisen wie Suppen, gedünstetes Gemüse oder Kartoffelbrei zuzubereiten. Gleichzeitig ist es sinnvoll (am besten schon im Vorfeld) auf eine ausreichende Versorgung mit immunstärkenden Nährstoffen zu achten, da diese Impfreaktionen mildern können. Wichtig sind dabei die Vitamine A, B6, B12, C, D, E, Folat sowie Zink, Selen, Eisen, Kupfer und Omega-3-Fettsäuren. Besonders empfehlenswert ist ein guter Vitamin-C-Spiegel da das Vitamin nachweislich das Immunsystem unterstützt und Impfreaktionen entgegenwirkt.
  • Appetitlosigkeit entgegenwirken: Immer wieder kommt es vor, dass ältere Menschen nach einer Impfung unter einer verstärkten Appetitlosigkeit leiden. Akzeptieren Sie dies als Sonderphänomen für ein oder zwei Tage Tage. Schließlich wissen Sie, was der Grund für den fehlenden Appetit ist. Versuchen Sie aber dennoch, Ihr Familienmitglied immer wieder kleine Speisen anzubieten. Einige Ideen können Ihnen unsere Appetitanreger für eine ausgewogene Ernährung im Alter bieten.
  • Einstichstelle kühlen: Bei stärkeren Beschwerden kann die Einstichstelle vorsichtig mit einer kalten Kompresse gekühlt werden. Legen Sie das Kühlmittel aber niemals direkt auf die Haut, um Erfrierungen zu vermeiden.
  • Zum Trinken motivieren: Wenn das Immunsystem nach einer Impfung auf Hochtouren arbeitet, ist eine gut Flüssigkeitszufuhr besonders wichtig – insbesondere bei Schwäche und Fieber. Da ältere Menschen ohnehin oft nur mäßig trinken, sollten Sie in den Tagen nach der Impfung verstärkt das Trinkverhalten Ihres Familienmitgliedes beobachten.
  • Schmerzmittel anbieten (Paracetamol oder Ibuprofen): Treten nach der Impfung stärke Schmerzen auf, können Sie diesen auch medikamentös entgegenwirken. Arzneimittel wie Paracetamol oder Ibuprofen wirken effektiv, sollten jedoch nur verabreicht wurden, sofern sie grundsätzlich ärztlich freigegeben wurden.,
  • Warnzeichen ernst nehmen: Bestimmte Symptome oder unaushaltbare Schmerzen können auf Impfkomplikationen hinweisen. So sollte bei Anzeichen von Atemnot, hohem Fieber, starken Kreislaufproblemen oder Verwirrtheit umgehend ärztlicher Rat eingeholt werden.

Impfreaktion, Nebenwirkung oder Impfschaden – Was ist der Unterschied?

Nach einer Impfung kann es zu unterschiedlichen körperlichen Reaktionen kommen. Es ist gut, den Unterschied zwischen einer normalen Impfreaktion und ernsthaften Nebenwirkungen zu kennen, um bei Bedarf rechtzeitig ärztliche Unterstützung einzuholen:

  • Impfreaktion: Typische Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, leichtes Fieber oder Müdigkeit sind normale Anzeichen dafür, dass das Immunsystem auf den Impfstoff reagiert. Sie treten meist innerhalb von ein bis zwei Tagen auf und klingen rasch wieder ab.
  • Nebenwirkung: Nebenwirkungen sind seltener und stärker ausgeprägt – etwa Entzündungen, Kreislaufprobleme oder allergische Reaktionen. Sie treten häufig erst nach mehreren Tagen auf und sollten ärztlich abgeklärt werden. In schweren Fällen besteht Meldepflicht.
  • Impfschaden: Ein Impfschaden ist eine sehr seltene, bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung nach einer Impfung. Wird der Zusammenhang medizinisch bestätigt, können Betroffene Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen. Da viele Impfungen im Alter aber nur aufgefrischt werden, sind Impfschäden beim Impfen im Alter aber höchst unwahrscheinlich.

Eigenen Impfschutz nicht vergessen – Impfungen für pflegende Angehörige

Als Pflegeperson übernehmen Sie gewissenhaft Verantwortung für die Gesundheit Ihres Familienmitglieds. Denken Sie jedoch auch an Ihren eigenen Impfschutz. Er dient Ihrer Gesundheit und kann auch Ihr Familienmitglied vor einer Ansteckung bewahren.
Für pflegende Angehörige werden unter Umständen zudem zusätzliche Impfungen empfohlen:

  • Hepatitis A und B: Hepatitis A wird durch verunreinigte Lebensmittel oder engen Körperkontakt übertragen, Hepatitis B über Blut oder andere Körperflüssigkeiten. Für pflegende Angehörige besteht daher ein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Beide Hepatitisvarianten können zu einer schweren Leberentzündung führen. Die Grundimmunisierung besteht in der Regel aus drei Schutzimpfungen. Nach Abschluss besteht ein langjähriger, oft lebenslanger Schutz.
  • Masern-Mumps-Röteln (MMR): Masern sind hochansteckend und können bei Erwachsenen einen schweren Verlauf nehmen. Auch Mumps und Röteln können Komplikationen verursachen. Die MMR-Impfung ist in Deutschland für Personen, die nach 1970 geboren wurden und im Pflege- oder Gesundheitsbereich arbeiten, gesetzlich vorgeschrieben – etwa in Einrichtungen der Altenpflege oder bei Pflegediensten. Für pflegende Angehörige im häuslichen Umfeld besteht zwar keine Pflicht, die Impfung wird aber empfohlen.
  • Keuchhusten (Pertussis): Keuchhusten ist hochansteckend und kann bei älteren oder geschwächten Personen schwere Atemwegserkrankungen auslösen. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion – oft unbemerkt, Eine Auffrischimpfung wird alle zehn Jahre empfohlen, idealerweise kombiniert mit Tetanus und Diphtherie.
    Übrigens: Besonders wichtig ist der Impfschutz auch bei Kontakt zu Säuglingen, da diese erst ab dem zweiten Lebensmonat geimpft werden können. 

Ob und in welcher Form für Sie als Pflegeperson eine zusätzliche Impfung sinnvoll ist, sollten Sie am besten mit Ihrem*r Hausärzt*in besprechen.