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Ratgeber

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Co. – Die wichtigsten Dokumente für Alter und Pflege

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament – Vielen Menschen bereiten diese Begriffe ein flaues Gefühl. Denn schließlich erinnern sie die Vorsorgedokumente allesamt an Situationen, in denen Erkrankte ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Viele Menschen schieben es daher lieber auf, sich um die Vorsorge für den Krankheitsfall, eine Pflegebedürftigkeit oder denen eigenen Tod zu kümmern. Dabei können Vorsorgedokumente eine wertvolle Hilfe sein, um gelassener an die „Letzen Dinge“ zu denken. Schließlich kann es ein beruhigendes Gefühl sein, sich in genau diesen Momenten der Begleitung von Menschen sicher sein zu können, die alle Angelegenheiten bestmöglich im eigenen Interesse erledigen. Im Blogbeitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Vorsorgedokumente vor. Sie sind für alle Menschen vor allem ab dem mittleren Lebensalter von Bedeutung, sollten jedoch gerade am Beginn einer Pflegebedürftigkeit unbedingt beachtet werden. Schließlich können sie dazu beitragen, auch bei gestiegener Pflegebedürftigkeit eine einfühlsame Begleitung nach dem Willen der gepflegten Person sicherzustellen.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament – Vielen Menschen bereiten diese Begriffe ein flaues Gefühl. Denn schließlich erinnern sie die Vorsorgedokumente allesamt an Situationen, in denen Erkrankte ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Viele Menschen schieben es daher lieber auf, sich um die Vorsorge für den Krankheitsfall, eine Pflegebedürftigkeit oder denen eigenen Tod zu kümmern. Dabei können Vorsorgedokumente eine wertvolle Hilfe sein, um gelassener an die „Letzen Dinge“ zu denken. Schließlich kann es ein beruhigendes Gefühl sein, sich in genau diesen Momenten der Begleitung von Menschen sicher sein zu können, die alle Angelegenheiten bestmöglich im eigenen Interesse erledigen. Im Blogbeitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Vorsorgedokumente vor. Sie sind für alle Menschen vor allem ab dem mittleren Lebensalter von Bedeutung, sollten jedoch gerade am Beginn einer Pflegebedürftigkeit unbedingt beachtet werden. Schließlich können sie dazu beitragen, auch bei gestiegener Pflegebedürftigkeit eine einfühlsame Begleitung nach dem Willen der gepflegten Person sicherzustellen.

Die Vorsorgevollmacht 

Die Vorsorgevollmacht bietet Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen die Möglichkeit, für Situationen, in denen Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, einen Vertreter* Ihrer Wahl zu benennen. Bei der Auswahl des Vertreters sind Sie völlig frei. Sie sollten allerdings eine Person benennen, der Sie großes Vertrauen schenken und von der Sie sich sicher sind, dass diese auch in belastenden Situationen in Ihrem Sinn entscheiden kann. Den Umfang der Vollmacht können Sie dabei selbst bestimmen. Übliche Bereiche, für die eine Vollmacht gelten kann, sind: 

  • Gesundheit: Der Vorsorgebevollmächtigte darf mit den behandelnden Ärzten sprechen und in gesundheitlichen Fragen für Sie entsprechend Ihres mutmaßlichen Willens entscheiden (sofern Ihr Wille nicht ohnehin durch eine Patientenverfügung eindeutig erkennbar ist).  

  • Pflege und Unterbringung: Ihre Vertrauensperson darf entscheiden, wo und wie Sie  gepflegt werden. Sollen Sie z. B. wegen einer Weglauftendenz im Umfeld einer Demenz in einer behüteten Station untergebracht werden, so kann Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Sinn zustimmen oder gegebenenfalls auch ablehnen. 

  • Finanzen und Behörden: Der Bevollmächtige darf Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln und entsprechende Sachverhalte mit Banken und Behörden klären. 

  • Kommunikation und Daten: Sie können es Ihrer Vertrauensperson gestatten, in Ihrem Sinne Briefe zu öffnen und zu schreiben, aber auch Ihre E-Mails zu bearbeiten oder Ihre Social-Media-Accounts zu verwalten. 

Vorsorgevollmacht oder notarielle Vollmacht? 

Eine gewöhnliche Vorsorgevollmacht kann formlos erfolgen. Schließt sie die Vorsorge über gesundheitliche Maßnahmen ein, muss sie allerdings schriftlich festgehalten werden. Eine notarielle Vorsorgevollmacht regelt die gleichen Befugnisse, wie eine gewöhnliche Vollmacht. Sie ist jedoch besonders zu empfehlen, wenn sich die Vorsorgevollmacht auch auf Finanz- und Vermögensfragen beziehen soll. Denn hier werden einfache Vollmachten von Banken und Behörden wegen einer möglichen Manipulationsgefahr oftmals nicht akzeptiert. 

Hinweis: Für ca. 25 Euro können Sie Ihre Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen und so Betreuungsgerichte über das Vorhandensein Ihrer Vorsorgevollmacht informieren. Unnötige Betreuungsverfahren können so vermieden werden. 

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Sie kann auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden, zum Beispiel bei einer anstehenden Operation. Zudem kann die Vollmacht auch aufgeteilt oder Untervollmachten erstellt werden für den Fall, dass der Bevollmächtigte selbst verhindert ist. Darüber hinaus können in der Vorsorgevollmacht auch verschiedenste Verfügungen niedergeschrieben werden, z. B. zu bevorzugten Pflegeheimen.

Vorsorgebevollmächtigter oder Betreuer – Was ist der Unterschied? 

In ihren Befugnissen sind sich der Betreuer und der Vorsorgebevollmächtigte sehr ähnlich. Der größte Unterschied besteht jedoch darin, dass der Betreuer vom Gericht bestellt wird, während der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber (also dem möglichen späteren Erkrankten) selbst ernannt wird. Ein Betreuer bekommt vom Gericht stets nur Vollmachten für den Bereich zugewiesen, in dem der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht kann – muss aber nicht – weiter reichen. Eine Vorsorgevollmacht bietet also eine gute Möglichkeit, die Berufung eines gerichtlich bestellten und somit meist unbekannten Betreuers zu vermeiden.

Die Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Bedarfsfall vom Gericht zu Ihrem Betreuer ernannt werden soll. Die Festlegung ist allerdings – im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht – unverbindlich. Sie ist nur notwendig, wenn eine Vorsorgevollmacht fehlt. Der gewünschte Betreuer muss volljährig und geschäftsfähig sein, darf nicht im Schuldnerverzeichnis vermerkt und nicht vorbestraft sein. Kenntnisse der deutschen Sprache sowie ein Wohnort in der Nähe des Betreuten sind ebenfalls gesetzlich vorgegeben. Sie sollten zudem darauf achten, dass der vorgeschlagene Betreuer belastbar ist, da sich die Betreuung auch über längere Zeiträume hinweg ziehen kann. 

Die Patientenverfügung 

Die Patientenverfügung kann dabei helfen, eigene Behandlungswünsche festzuhalten für Momente, in denen eine eigenständige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Maßnahme nicht mehr möglich ist. Dies kann zum Beispiel bei bekannten Alterserkrankungen wie der Demenz der Fall sein, aber auch nach Notfallereignissen wie einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt oder einem Herzstillstand. Durch die genaue Angabe, welche medizinische Behandlung in welchem Krankheitsfall gewünscht ist, können Ärzte, Bevollmächtigte und Angehörige leichter erkennen, welche Behandlung die erkrankte Person in diesem Moment wünscht. So fragt die Patientenverfügung z. B. nach der Zustimmung zu einer „Wiederbelebung“ (Reanimation), künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung. Darüber hinaus bietet die Patientenverfügung die Möglichkeit, Wünsche zu begleitenden Therapien und Maßnahmen zu äußern, z. B. zu einer palliativen Versorgung mit Schmerzmitteln oder zu geistlichem Beistand durch einen Seelsorger. 

Sprechen Sie über Ihre Patientenverfügung 

Die Patientenverfügung ist auch für Betreuungsbevollmächtigte oder gerichtlich bestellte Betreuer bindend. Sollten Sie selbst einen Betreuungsbevollmächtigten benennen, so ist es daher unbedingt empfehlenswert, mit diesem ausführlich über Ihre Patientenverfügung zu sprechen. Zudem sollten auch nahe Angehörige über Ihre Behandlungswünsche informiert sein. So können Sie dazu beitragen, Ihren Willen auch in den Fällen umzusetzen, in denen die Patientenverfügung nicht eindeutig erscheint.

TIPP: Aktualisieren Sie Ihre Vorsorgedokumente, indem Sie diese am besten einmal im Jahr mit aktuellem Datum neu unterzeichnen. Viele Vorlagen bieten dazu ein entsprechendes Formblatt an. Sie bekräftigen so, dass die Dokumente auch weiterhin Ihrem aktuellen Willen entsprechen. 

Das Testament 

In Ihrem Testament regeln Sie, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Nachlass passieren soll. Sie können so in einem festgelegten Rahmen Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge nehmen. Dabei können Sie Ihr Vermächtnis auch an Bedingungen knüpfen und vorgeben, wie dieses unter Ihren Erben oder beispielsweise wohltätigen Organisationen verteilt wird. Sie können auch eine Testamentsvollstreckung anordnen und einen Vollstrecker benennen. Ihren “Letzten Willen” sollten Sie dagegen besser aus dem Testament heraushalten, da dieser in einer Patientenverfügung und einer Bestattungsverfügung besser festgehalten ist. Ihr Testament müssen Sie handschriftlich verfassen und eigenhändig unterzeichnen. Weitere Formvorgaben gibt es nicht. Auch ein gemeinsames Testament mit dem Ehepartner ist möglich nach dem Model des sog. Berliner Testaments. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass der Aufbewahrungsort Ihres Testaments einigen wichtigen Vertrauenspersonen, z. B. Ihren Kindern bekannt ist. 

Sollten Sie sich bei der Verfassung Ihres Testaments nicht sicher sein oder komplexere Erbangelegenheiten klären wollen, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Notar beraten und ein notarielles Testament erstellen lassen. Die Kosten richten sich dabei nach dem Wert des Nachlasses.

Tipp: Das „gemeinnützige Testament“ 

Viele ältere Menschen verspüren den Wunsch, mit Ihrem Nachlass auch etwas Gutes tun. Dies gilt insbesondere in Situationen, in denen die eigenen Kinder bereits gut abgesichert sind oder sich der Erblasser und die Erben einig sind, mit dem Erbe auch ein gemeinnütziges Anliegen unterstützten zu wollen. Sollte dies auch in Ihrer Familie ein interessantes Thema sein, so können Sie im Nachlass-Portal eine Übersicht verschiedenster wohltätiger Organisationen und weitere wertvolle Hilfen finden. 

Weitere Vorsorgedokumente 

Die vier vorgestellten Dokumente können als Fundament einer guten Vorsorge gelten. Allerdings gibt es noch einige weitere Dokumente und Möglichkeiten, um die persönliche Vorsorge wirksam zu ergänzen: 

  • Bankvollmachten: Haben Sie einen Vorsorgebevollmächtigten ernannt, so kann es hilfreich sein, ihm auch bei Banken eine entsprechende Vollmacht eintragen zulassen. Sie stellen so sicher, dass Ihr Bevollmächtigter im Ernstfall sofort handlungsfähig ist und sich nicht erst um eine Anerkennung der Vollmacht bemühen muss. Auch viele Versicherungen und Krankenkassen haben Formulare entwickelt, mit denen Vertreter und Bevollmächtigte bequem und einfach angegeben werden können. 

  • Bestattungsverfügung: Haben Sie Wünsche, wo und wie Sie später einmal beigesetzt werden möchten, so können Sie diese mit einer Bestattungsverfügung verbindlich festhalten.  

  • Bestattungsvorsorgevertrag: Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Hinterblieben nicht die Kosten einer Beisetzung übernehmen müssen, so können Sie schon zu Ihren Lebzeiten einen Vertrag mit einem Bestatter schließen. Dabei legen Sie auch fest, wie Ihre Bestattung und Ihre Trauerfeier gestaltet werden sollen. 

  • Notfalldose: Im Notfall kann eine Notfalldose dem Rettungsdienst helfen, alle wichtigen Informationen zu Ihrer Person, zu Ihrem Gesundheitszustand, aber auch zu Ihren Vorsorgedokumenten zu erhalten. Weitere Informationen bietet unser Artikel zur Notfalldose.

So erhalten Sie Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Co. 

Das Erstellen der eigenen Vorsorgedokumente ist kein Hexenwerk. Viele Leitfäden, wie beispielsweise das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest bieten eine gute Hilfe, um die persönliche Vorsorge Stück für Stück zu vervollständigen. Zudem bieten auch viele Hospizdienste und Betreuungsvereine Hilfe bei der Erstellung der Vorsorgedokumente an. Der Weg zu einer guten und umfassenden Vorsorge kann so deutlich erleichtert werden.  

 

*Um den Lesefluss zu verbessern, haben wir in diesem Beitrag nur die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten aber selbstverständlich für alle Geschlechter. 

So erhalten Sie Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Co. 

Das Erstellen der eigenen Vorsorgedokumente ist kein Hexenwerk. Viele Leitfäden, wie beispielsweise das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest bieten eine gute Hilfe, um die persönliche Vorsorge Stück für Stück zu vervollständigen. Zudem bieten auch viele Hospizdienste und Betreuungsvereine Hilfe bei der Erstellung der Vorsorgedokumente an. Der Weg zu einer guten und umfassenden Vorsorge kann so deutlich erleichtert werden.

*Um den Lesefluss zu verbessern, haben wir in diesem Beitrag nur die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten aber selbstverständlich für alle Geschlechter.