Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die am 14.10.2020 von der Bundesregierung verabschiedete Muster-Verordnung für Ein-Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus regelt ausdrücklich (siehe www.bundesregierung.de Muster-Verordnung § 2, Abs. 3, S. 1a, Seite 6 oben) dass, u.a. „24-Stunden-Betreuungskräfte“ von den Quarantänebestimmungen ausgenommen sind.
Gleichzeitig aber, sieht die neue Muster-Verordnung einen negativen Coronatest für aus Risikogebieten einreisende Betreuungskräfte vor. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat bereits manche Gebiete in Polen, sowie Bulgarien zu Risikogebieten erklärt (siehe auch www.rki.de).
Wer aus einem Risikogebiet einreist, sollte über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Dieses Testergebnis muss auf einer Testung beruhen, die innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde, oder muss unmittelbar nach der Einreise in Deutschland erfolgen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses (in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden) gilt dann die häusliche Quarantäne.
Alle Betreuungskräfte die aus den entsprechenden Risikogebieten stammen, werden vor der geplanten Anreise durch uns über diese Testpflicht informiert. Leider haben aber nicht alle Alltagshilfen die Möglichkeit, sich bereits im Heimatland unter Berücksichtigung der 48 Stunden-Regel testen zu lassen. Betreuungskräfte die aus einem Risikogebiet mit dem Linienbus oder dem Flugzeug nach Köln, bzw. Dortmund kommen, werden wir daher zu einem möglicherweise kostenfreien Test begleiten.
Betreuungskräfte die mit einem Minibus aus einem Risikogebiet direkt bei Ihnen anreisen, empfehlen wir die Inanspruchnahme von zwei verschiedenen Möglichkeiten:
1. Kostengünstige Möglichkeiten einen Corona Test durchführen zu lassen bieten beispielsweise die vom RKI befürworteten Einrichtungen der Corona-Walk-In. An verschiedenen Standorten kann dort schnell und ohne Termin die Testung vorgenommen werden. Genaue Informationen finden Sie auf deren Internetauftritt unter www.corona-walk-in.de
2. Eine Alternative zur Testung auf das Virus stellt für diese Personen auch eine Quarantäne von derzeit 14 Tagen dar. Innerhalb dieser 14 Tage dürfen Betreuungskraft und die mit zum Haushalt gehörenden Bewohner (zu betreuende Person/en) den Haushalt nicht verlassen! Einkäufe usw. müssen dann durch Angehörige oder externe Dienstleister getätigt werden und Kontakte zu Außenstehenden Personen strikt vermieden werden.
Als Vermittler fühlen wir uns verpflichtet Betreuer/Innen die aus einem Risikogebiet angereist sind, bei der Pflichtmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt zu unterstützen. Aus diesem Grund bekommen alle Alltagshilfen von uns ein Formular zur Selbstauskunft, welches innerhalb von 5 Tagen nach Anreise ausgefüllt und an uns zurückgeschickt werden muss. Ein Muster dieses Formulars finden Sie unter dem Text im PDF-Format.
Für Kunden, die sich bereits grundsätzlich einen Coronatest für die anreisende Alltagshilfe gewünscht haben, werden wir auch weiterhin auf übliche Weise die Organisation und Durchführung koordinieren.
Selbstverständlich werden alle unsere Alltagshilfen aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen im Vorfeld noch einmal über die Einhaltung der AHA-Regeln informiert. Gleichzeitig haben wir auch noch einmal neue Munde-Nase-Bedeckungen geordert, die an unsere Alltagshilfen ausgegeben werden.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr Team SeniorenService Goldener Herbst