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Aktuelles zum Thema Corona

Kundeninformation zur neuen Corona-Einreise-Verordnung und zum Thema Impfpflicht in der Pflege (Stand: 05.12.2021)

Mit dem folgenden Schreiben erhalten Sie wichtige Informationen bezüglich der Vorgehensweise in der weiteren Vermittlung von Betreuungskräften zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie. Alle Informationen sind mit dem Infektionsschutzgesetz konform zzgl. der Überprüfung und Bestätigung durch unseren Verband, den VHBP.

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

mit dem folgenden Schreiben erhalten Sie wichtige Informationen bezüglich der Vorgehensweise in der weiteren Vermittlung von Betreuungskräften zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie. Alle Informationen sind mit dem Infektionsschutzgesetz konform zzgl. der Überprüfung und Bestätigung durch unseren Verband, den VHBP.

Ab Montag, den 06.12.21 gehört Polen laut dem RKI zum Hochrisikogebiet – aus diesem Grund ändern sich noch einmal die Regelungen der Corona-Einreise-Verordnung.

Von nun an gilt Folgendes:

-,,normale“ Risikogebiete werden durch das RKI nicht mehr definiert

- künftig wird nur noch zwischen Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unterschieden

- alle Einreisenden aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten haben sich vor der Einreise digital anzumelden (das übernehmen wir bereits für unsere Betreuungskräfte)

- alle Einreisenden haben sich grundsätzlich für 10 Tage (Hochrisikogebiet) bzw. für 14 Tage (Virusvariantengebiet) abzusondern

-> diese Absonderungspflicht endet sobald ein Genesenen-, Impf- oder Testnachweis an das Gesundheitsamt geschickt wird

- für bestimmte Personen endet die Absonderungspflicht nicht erst nach frühestens 5 Tagen, sondern unmittelbar mit der Informierung des Gesundheitsamts

- zu diesen bestimmten Personen zählt ,,unterstützendes Betreuungspersonal“ und alle Einreisenden zwecks ,,Beistands oder zur Pflege schutz- oder hilfebedürftiger Personen“

- alle Einreisenden haben einen der o.g. 3 Nachweise mit sich zu führen

- bei Virusvariantengebieten ist immer ein Testnachweis mitzuführen.

Allgemein betrachtet ist für unsere Betreuungskräfte die wesentliche Änderung lediglich, dass künftig eine Nachweispflicht auch für Einreisende aus den Gebieten besteht, die (noch) keine Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete sind.

Als Vermittler informieren und verlangen wir von allen unseren einreisenden Betreuungskräften mindestens einen der 3 o.g. Nachweise mit sich zu führen - zzgl. müssen uns alle Betreuungskräfte zur erweiterten Sicherheit unserer Kunden, den Nachweis eines negativen Schnelltest vorlegen bzw. können sie sich auch bei uns kostenfrei testen lassen (Schnelltest).

Impfpflicht - eine (vollständige!) Impfung als Pflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll ab dem 16ten März in Kraft treten. Diese Pflicht ist allerdings ,,einrichtungsbezogen“, d.h.: nicht die Berufstätigkeit an sich verpflichtet zur Impfung, sondern die Tätigkeit in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung. „24h Pflegerinnen und Pfleger“ sind gesetzlich also nicht dazu verpflichtet sich impfen zu lassen.

Als Vermittler verstehen wir viele unserer Kunden, dass Sie den Wunsch haben nur geimpfte Personen vermittelt zu bekommen. Leider ist die Bereitschaft unserer und allgemein aller Betreuungskräfte zur freiwilligen Impfung nicht 100%ig vorhanden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass wir auch ungeimpfte Personen vermitteln müssen. Um die Sicherheit unserer Kunden zu erweitern bieten wir dafür die folgenden Lösungen an:

  1. Alle einreisenden Alltaghelfer verfügen über den Nachweis eines negativen Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden
  2. Nach Anreise: 1 bis max. 5 Tage Quarantäne mit dem anschließenden Nachweis eines negativen PCR-Tests (kostenpflichtig)
  3. Nach Anreise: 1 bis max. 5 Tage Quarantäne mit dem anschließenden Nachweis eines negativen und kostenfreien Schnelltests

Die erwähnte Quarantänezeit verbringen unsere Alltagshelfer in unserem Hotel. Des Weiteren wird die Dauer der Quarantäne mit dem bereits im Vorfeld vereinbarten Tagessatz an die jeweilige Betreuungskraft zu zahlen sein.

Bitte teilen Sie Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin mit, wie Ihre persönliche Stellungnahme zum dem oben geschilderten Problem ist. Gemeinsam finden wir immer eine passende Lösung.

 

Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass unsere Betreuungskräfte nicht auf Grund des Impfstatus von der weiteren Vermittlung ausgeschlossen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Geschäftsführung SeniorenService Goldener Herbst

Monika und Michael Krolikowski

Quellen: www.vhbp.de und www.bundesgesundheitsministerium.de