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Aktuelles zum Thema Corona

Aktualisierung zum Thema "Umgang mit Corona" (Stand: 11.11.2020)

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

zum 09. November 2020 ist durch die Vereinbarungen von Bund und Ländern die neueste Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende in Kraft getreten.

Die neuste Verordnung verpflichtet Personen, die aus einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region einreisen (aktuelle Risikogebiete finden Sie unter www.rki.de), sich unverzüglich nach Einreise für einen Zeitraum von 10 Tagen in häusliche Quarantäne zu begeben. Eine Verkürzung dieser Quarantänezeit ist nur mit einem negativen Coronatest möglich, der jedoch frühestens 5 Tage nach Anreise durchgeführt werden soll.

Gem. §2, Abs. 3 (3)1a der Corona-Einreiseverordnung vom 09.11.2020 (einzusehen z.B. unter www.land.nrw/corona) gehören Betreuungskräften zur Ausnahmegruppe und sind von der Quarantänepflicht sowie von der Testpflicht befreit.

Wir möchten jedoch allen unseren Kunden, die sich von einer anreisenden Betreuungskraft ein negatives Testergebnis wünschen, entgegenkommen und bieten zwei mögliche Alternativen an:

1. Corona-Schnelltest (Testherausgeber zertifiziert nach DIN EN ISO 13485) der durch eine examinierte Pflegefachkraft unseres Hauses umgehend nach Einreise der Pflegekraft durchgeführt wird.

Die Kosten für den Schnelltest betragen 30,00 EUR zzgl. MwSt.

Hinweis: Beim Test handelt es sich um einen durch das Gesundheitsministerium zugelassenen Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus. Dennoch wird auch nach einem negativen Ergebnis weiterhin die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln für weitere 5 Tage empfohlen. Alle unsere Betreuungskräfte sind regulär auf die strikte Einhaltung der AHA-Regeln durch Ihre jeweilige Sachbearbeiterin informiert.

Sollten Sie sich noch durch einen regulären Coronatest absichern wollen, können Sie gem. Aktueller Coronaschutzverordnung frühestens 5 Tage nach der Anreise Ihrer Betreuungskraft einen solchen Test bei Ihrem Hausarzt durchführen lassen. Die hierfür anfallenden Kosten müssen von Ihnen übernommen werden.

2. Unterbringung der Pflegekraft für 5 weitere Tage nach der Anreise in unseren Apartments, danach Testung und nach negativen Laborergebnis erfolgt die Betreuungsübernahme.

Hinweis: Die anfallenden Testkosten müssen von Ihnen übernommen werden. Bitte beachten Sie auch, dass für die Zeit in der sich die Betreuungskraft in einem unserer Appartements absondert, von Ihnen bereits das jeweilige Tageshonorar zu zahlen ist.

Die immer noch erforderliche Einreisemeldung der Betreuungskraft beim zuständigen Gesundheitsamt wird auch weiterhin durch uns vorgenommen.

Da die aktuelle Verordnung erst einmal nur bis zum 30. November 2020 gültig ist, werden wir Sie über ggf. relevante Neuerungen recht zeitlich informieren.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen ihre jeweilige Sachbearbeiterin natürlich gerne unter den bekannten Rufnummern zur Verfügung.

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Team SeniorenService Goldener Herbst

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